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550 EUR
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50 EUR
EUR
Live Auction
beendetes Los
Ort des Loses
Hildrizhausen
SALZSCHÄLCHEN AUS DEM EHEMALIGEN BESITZ
VON KAISER WILHELM II KPM Berlin 1906 Zwei muschelförmige Schälchen mit mittigem Griff. Mit kaiserlichem Monogramm und Datum: 1906 und Zeptermarke. L.9,6cm Prov.: Nachlass von Arthur Berg, Privatsekretär und Vertrauter von Kronprinz Wilhelm von Preussen


A SALT BOWL PREVIOUSLY OWNED BY KAISER WILHELM II KPM Berlin 1906 Two shell-shaped bowls
with a central handle. With imperial monogram and date: 1906 and sceptre mark. 9.6 cm long. Provenance: estate of Arthur Berg, private secretary and confidant of Wilhelm, Crown Prince of Prussia. Keywords: dishes, containers, basins, vessels, German Emperor William, porcelain, German, Germany, Deutschland, chinaware, china factory, porcelain factory, porcelain manufacture, dishware, Friedrich Wilhelm Viktor Albert von Preussen, German Emperor, William II, King of Prussia, Monarch of Germany, royals
Aus des Kaisers Erbe
Live
Adresse des Veranstaltungsortes
Carl-Zeiss-Straße 3
Hildrizhausen
71157
Germany
Aus des Kaisers Erbe

Auktion 217

Auktionsdaten
09 Nov. 2021 15:00 CET
Daten anzeigen
06 Nov. 2021 14:00 - 18:00 CET
07 Nov. 2021 14:00 - 18:00 CET
Auktionswährung
EUR
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Mit der Teilnahme an der Versteigerung werden diese Bedingungen anerkannt.

 

  1. Die Versteigerung ist öffentlich und erfolgt freiwillig. Sie wird vom Auktionshaus Olaf Sigalas (im folgenden Versteigerer genannt) als Vertreter im Namen und für Rechnung der Einlieferer durchgeführt.

 

  1. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht. Die nach besten Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen stellen keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen dar und beruhen im wesentlichen auf Angaben der Einlieferer. Dies gilt auch für ergänzende Informationen und Zustandsbeschreibungen. Den Versteigerer trifft keine kaufrechtliche Gewährleistung. Rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen werden dem Einlieferer übermittelt, wobei offensichtliche Mängel innerhalb von vier Wochen, nicht offensichtliche Mängel innerhalb eines Jahres gerügt werden müssen. Kommt es zu einer Rückabwicklung, so behält der Versteigerer dennoch seinen Anspruch auf das Aufgeld. 

 

  1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber dem Versteigerer oder Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

 

  1. Der Versteigerer behält es sich vor, Lot-Nummern zu vereinigen, zu trennen und außerhalb der Reihenfolge anzubieten.  Er kann Objekte zurückziehen oder unter Vorbehalt versteigern. Die Lot- Nummer ist die Nummer, unter der die Gegenstände bei der Versteigerung ausgerufen werden und unter der sie im Katalog bezeichnet sind.

 

  1. Maßgeblich für Gebote und Aufträge ist die angegebene Lot-Nummer, nicht die Bezeichnung des Gegenstandes. Es steht dem Versteigerer frei, Gebote abzulehnen. Jeder Bieter hat vor Versteigerungsbeginn seinen Namen und seine Anschrift anzugeben. Dies gilt auch, wenn er sich als Vertreter an der Versteigerung beteiligen will. Der Vertretene ist zu benennen. Im Zweifel erwirbt der Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

 

  1. Schriftliche Bietaufträge (Vorgebote) werden vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der vom Bieter angegebene Betrag versteht sich als Höchstbetrag. Es werden nur Bietaufträge ausgeführt, die den vollständigen Vor- und Zunamen, die Anschrift der Person oder der Firma und die Telefonnummer des Bieters angeben. Vorgebote müssen mindestens 24 Stunden vor Versteigerungsbeginn dem Versteigerer zugegangen sein.

 

  1. Für telefonische Gebote muss dem Versteigerer mindestens 24 Stunden vor Versteigerungsbeginn ein schriftlicher Auftrag zugegangen sein. Das telefonische Bieten geht so vonstatten, dass der Bieter vor Aufruf der gewünschten Lot-Nummer angerufen wird. Telefonische Gebote können erst ab einen Ausrufpreis von € 150,00 berücksichtigt werden.

 

  1. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikationsverbindungen.

 

  1. Die im Katalog angegebenen Preise sind Ausrufpreise (keine Schätzpreise), mit denen der Versteigerer in der Regel beginnt. Bei Gegenständen ohne Limit liegt der Ausrufpreis im Ermessen des Versteigerers.

 

  1. Wird das mit dem Einlieferer vereinbarte Limit nicht erreicht kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen. Dies ist der Fall bei Geboten, die unter dem Ausrufpreis liegen. Im Falle eines Zuschlags unter Vorbehalt kann der Gegenstand bei einem Nachgebot des Ausrufpreises auch ohne Rücksprache einem anderen Bieter zugeschlagen oder im Nachverkauf veräußert werden. Bieter, denen unter Vorbehalt der Zuschlag erteilt wurde, bleiben vier Wochen an ihr Angebot gebunden. Für den Versteigerer ist der Zuschlag unter Vorbehalt in dieser Zeit nicht verbindlich.

 

  1. Gebote, die mehr als 20% unter dem Ausrufpreis liegen werden nicht berücksichtigt. Bei Ausrufpreisen bis € 100,00 werden keine darunter liegenden Gebote berücksichtigt. Gesteigert wird in der Regel um ca. 10% des letzten Gebotes. Das Mindestgebot beträgt € 20,00.

 

  1. Ein Gebot erlischt, wenn es vom Versteigerer abgelehnt wird, wenn die Versteigerung ohne Erteilung eines Zuschlags geschlossen wird oder der Gegenstand erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames Übergebot führt nicht zum Erlöschen des vorangegangenen Gebots. Wenn mehrere Bieter gleichzeitig dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet der Versteigerer. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhält der Ersteingang den Zuschlag.

 

  1. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen der Zuschlag erfolgte oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen oder will der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer den Zuschlag unverzüglich aufheben, der damit unwirksam wird, und den Gegenstand erneut ausbieten.

 

  1. Auf das zugeschlagene Gebot erhebt die Versteigerer ein Aufgeld in Höhe von 19,33 % des Zuschlagspreises zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit somit insgesamt 23%).

 

  1. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung und Abnahme. Das Eigentum an dem Versteigerungsgegenstand geht erst mit vollständigem Ausgleich der Kaufpreisforderung zuzüglich des Aufgeldes an den Käufer über.

 

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit Erteilung des Zuschlags auf den Käufer über.

 

  1. Der Kaufpreis zuzüglich Aufgeld wird mit Zuschlag fällig und ist an den Versteigerer in bar, durch bankbestätigten Scheck, durch Lastschrifteinzug (EC-Karte) oder per Banküberweisung zu entrichten. Bei Bietern, die schriftlich, telefonisch oder per E-Mail geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fällig.

 

  1. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem Käufer nur gestattet, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

  1. Der Käufer kommt durch eine schriftliche Mahnung des Versteigerers in Verzug. Bei Zahlungsverzug hat der Käufer Verzugszinsen zu bezahlen. Bei Verbrauchern beträgt der Verzugszins 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank und bei Unternehmern (gewerblichen Käufern) werden Verzugszinsen von 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank geltend gemacht. Der Versteigerer kann darüber hinaus den Käufer auf Schadenersatz wegen Pflichtverletzung in Anspruch nehmen.

 

  1. Bezahlt der Käufer den Kaufpreis einschließlich Aufgeld nicht innerhalb der mit der Mahnung verbundenen Frist, wobei es auf den Geldeingang beim Versteigerer ankommt, so ist der Versteigerer berechtigt, namens des Einlieferers den Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären. Der Käufer ist gleichwohl zur Bezahlung des Aufgeldes verpflichtet. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Käufer bleibt davon unberührt.

 

  1. Der Käufer ist verpflichtet, zugeschlagene Gegenstände sofort nach der Versteigerung Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises einschließlich Aufgeld abzuholen. Käufer die schriftlich oder per Telefon oder E-Mail an der Versteigerung teilgenommen haben, haben den Kaufgegenstand spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung beim Versteigerer Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises einschließlich Aufgeld abzuholen.

 

  1. Gerät der Käufer in Annahmeverzug entsteht seine Vorleistungspflicht und der Versteigerer ist berechtigt, die Sache auf dessen Kosten bei sich oder einem Dritten einzulagern. Der Käufer trägt auch die Kosten der notwendigen Versicherungen. Für die Einlagerung werden pro Monat und Objekt ein Aufwendungsersatz von € 20,00 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer bzw. die Kosten des Lagerunternehmens berechnet. Dem Käufer bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass Kosten nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden sind.

 

  1. Die Verpackung, Versicherung und Versendung der ersteigerten Gegenstände erfolgt nach gesondertem Auftrag auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Versendung erfolgt erst, wenn die ermittelten Versandkosten zuzüglich Kaufpreisforderung und Aufgeld des Versteigerers vollständig bezahlt sind.

 

  1. Ansprüche auf Schadenersatz wegen vertraglicher Pflichtverletzungen sowie aus Delikt gegen den Versteigerer sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, ebenso nicht bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet) und Verzugsschäden. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

  1. Soweit eine Haftung für Schäden für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

 

  1. Soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.

 

  1. Ist der Käufer Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

 

  1. Es gilt deutsches Recht, soweit nicht spezielle Verbraucherschutzvorschriften im EU-Heimatland des Kunden günstiger sind. Das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs findet keine Anwendung.

 

  1. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir haben der Geltung schriftlich ausdrücklich zugestimmt. Unsere Versteigerungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringen oder entgegen nehmen.          

 

 

Olaf Sigalas

Öffentlich bestellter und

Vereidigter Versteigerer

BITTE BEACHTEN

 

Das Aufgeld beträgt 19,33% auf den Zuschlag

(zzgl. MwSt. auf das Aufgeld, ings. z.Z. 23%)

 

Die im Katalog angegebenen Preise verstehen sich als MINDESTPREISE. Untergebote können nur unter Vorbehalt zugeschlagen werden. Der Bieter ist jedoch 4 Wochen an sein Gebot gebunden. Bis zu einem Katalogpreis von 100,- Euro werden Untergebote nicht berücksichtigt, bei höheren Limiten werden nur Gebote bis maximal 20% unter dem Mindestpreis angenommen. Bei Lots ohne Mindestpreis beträgt das Mindestgebot 20,- Euro. Bei Lots ohne Mindestpreis legt der Versteigerer den Ausrufspreis fest.

 

Bieter die noch nicht Kunde bei uns sind, werden um Referenzen oder Sicherheiten gebeten. Sollte ein Zuschlag erfolgen bitten wir um sofortige Begleichung nach Erhalt der Rechnung. Warenversand erfolgt ausschließlich auf Kosten und Risiko des Käufers.

Da Reklamationen auch bei schriftlichem Auftrag ausgeschlossen sind, empfehlen wir dringend eine Besichtigung oder zumindest eine telefonische Rückfrage über die Beschaffenheit der Ware. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß das Auktionshaus Sigalas keine Gewährleistung auf Mängel gibt. Die angebotenen Objekte sind gebraucht. Altersspuren, Abnutzungen und kleinere Beschädigungen oder sonstige Gebrauchsspuren werden nicht besonders erwähnt, sondern sind im Ausrufpreis bereits berücksichtigt. Spielzeug ist in der Regel bespielt, Uhren werden ohne Garantie bezüglich der Gehfähigkeit versteigert.

 

Alle Preise im Katalog in EURO

 

 

In Katalog verwendete Abkürzungen

 

o.L.                                         ohne Limit, der Ausrufpreis liegt im Ermessen des Versteigerers.

attr.                                         attribuiert. Hinweis auf einen möglichen Künstler, ohne jegliche   

                                            Prüfung oder Zusicherung

gest.                                       gestempelt. Auf dem Objekt angegebene Marke, ohne jegliche  

                                              Prüfung oder Zusicherung

sign.                                       signiert. Bezeichnung auf einem Objekt ohne jegliche Zusicherung

bez.                                        bezeichnet. Hinweis auf eine Angabe auf dem Objekt, die auch von 

                                              fremder Hand sein kann, ohne jegliche Zusicherung

dat.                                        datiert

mon.                                      monogrammiert

Öl/Lwd.                                  Öl auf Leinwand

Maße bei Flächen:              Höhe x Breite

Maße bei Körpern:              Höhe x Breite x Tiefe

rest.                                        restauriert

best.                                       bestoßen

besch.                                   beschädigt.

min.                                       minimal.

unwesentl.                            unwesentlich.